Meistens geht ihm ein schriftliches oder elektronisches Verfahren, eine [wiki:Bewerbung] voraus.
Es gibt zwei Formen des Bewerbungsgespräches; entweder der Bewerber und der Arbeitgeber treffen sich persönlich, ein Präsenzbewerbungsgespräch. Das Gespräch kann auch telefonisch durchgeführt werden, dieses Verfahren nennt man Telefonisches Bewerbungsgespräch.
Es geht hierbei nicht nur um die Erfassung fachlicher [wiki:Qualifikation], sondern auch um [wiki:Soziale Kompetenz]. Die Organisation will wissen, ob der Bewerber in das bestehende Team und zu den Anforderungen passt, und wie er auftritt. Hier ist besonders auch das äußere Erscheinungsbild des Bewerbers relevant. Die Auswahl der Kleidung ist daher sehr wichtig und richtet sich nach dem jeweiligen Berufsbild und dem zukünftigen Arbeitgeber.
Dem Bewerbungsgespräch gehen manchmal [wiki:Auswahlverfahren] (Persönlichkeitstests, IQ-Tests, o. Ä.) voraus.
Zu einem Bewerbungsgespräch wird nur ein enger Personenkreis eingeladen, um dann eine endgültige Entscheidung treffen zu können. Häufig wird auf die Bewerbungsunterlagen Bezug genommen.
Für ein Bewerbungsgespräch gibt es eine klare Struktur, die in Einzelfällen jedoch vertauscht werden kann:
weiterführende Literatur (zur deutschen Rechtslage):
Alida Milthaler, Das Fragerecht des Arbeitgebers nach den Vorstrafen des Bewerbers, Frankfurt am Main 2005, zugleich Göttingen, Univ., Diss. 2005.
