Betriebsrentengesetz

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG) vom 19.12.1974 regelt die betriebliche [wiki:Altersversorgung], insbesondere die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen und den [wiki:Insolvenz].

Vor Einführung des Betriebsrentengesetzes war die betriebliche Altersversorgung lediglich durch das allgemeine Vertragsrecht geregelt. Gesetzliche Unverfallbarkeitsfristen und gesetzlichen Insolvenzschutz gab es nicht. Dies änderte sich erst im Jahre 1972, als das Bundesarbeitsgericht entschied, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaft aufrecht zu erhalten ist, auch wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des ruhegeldfähigen Alters ausscheidet. Daraufhin erkannte der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung und schuf das Betriebsrentengesetz.

Weblink

[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]




Dieser Artikel basiert auf einem gleichnamigen Artikel der freien Enzyklopädie [url:http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite|Wikipedia] und steht unter der Doppellizenz [url:http://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html|GNU-Lizenz für freie Dokumentation] und [url:http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/|CC-BY-SA 3.0 Unported]. In dem Artikel von Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.


Betriebsrentengesetz
HRM.de - Das Netzwerk für Personalwesen. HR-Pedia - Der Wissenspool für das Human Resource Management. HR-Jobbörse