Betriebsrat

Der Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur Vertretung der [wiki:Arbeitnehmer] und zur Wahrung der betrieblichen [wiki:Mitbestimmung] gegenüber dem [wiki:Arbeitgeber] in Betrieben des privaten Rechts. Die betriebliche [wiki:Mitbestimmung] durch den Betriebsrat ist abzugrenzen von der Unternehmensmitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten der [wiki:Kapitalgesellschaft]. In öffentlichen Betrieben kann ein [wiki:Personalrat] gewählt werden. In Betrieben der Religionsgemeinschaften und ihrer karikativen oder erzieherischen Einrichtungen sind Betriebsräte gesetzlich nicht vorgesehen. Zur Mitwirkung der Arbeitnehmer ist hier aufgrund eigener Kirchengesetzgebung eine so genannte Mitarbeitervertretung berufen.

Rechtliche Grundlagen

Deutschland

Die Rechte des Betriebsrates sind im wesentlichen im [wiki:Betriebsverfassungsgesetz] von 1972 geregelt. Zusätzlich ergeben sich etwa aus dem [wiki:Kündigungsschutzgesetz] (Rechte des Betriebsrats bei Massenentlassungen) oder dem [wiki:Arbeitsgerichtsgesetz] (Parteifähigkeit des Betriebsrates im Arbeitsgerichtsprozess) weitere Rechte des Betriebsrats. Die Rechte des [wiki:Personalrat] regeln die [wiki:Personalvertretungsgesetz] des Bundes und der Länder.

Österreich

Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz vom 12. Dezember 1973 regelt die Befugnisse des Betriebsrats.

Nach österreichischem Recht können Betriebe, in denen mindestens fünf stimmberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, einen Betriebsrat als Vertretungsorgan der Belegschaft wählen. Ausgenommen sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Behörden, Ämter und sonstige Verwaltungsstellen der Gebietskörperschaften, Post und Eisenbahnen, öffentliche Unterrichtsanstalten sowie private Haushalte. Arbeiter- und Angestelltenbetriebsräte werden in der Regel getrennt gewählt, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch gemeinsam. Die Zahl der Betriebsratsmitglieder wächst mit der Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ab vollendetem 18. Lebensjahr, ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft, ausgenommen Heimarbeiter. Die Funktionsperiode des Betriebsrats beträgt fünf Jahre.

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen. Ziel dieser Interessenvertretung ist es, einen Interessenausgleich zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zu schaffen. Der Betriebsrat hat unter anderem die Aufgabe, die Einhaltung der die Arbeitnehmer im Betrieb betreffenden Rechtsvorschriften zu überwachen und Einsicht in diesbezügliche Akten zu nehmen; er wirkt an betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen mit und schließt Betriebsvereinbarungen ab. Von personellen Maßnahmen ist er rechtzeitig zu unterrichten, Kündigungen, von denen der Betriebsrat nicht verständigt worden ist, sind unwirksam. Er wirkt bei Betriebsänderungen mit (zum Beispiel Sozialplan), ist im Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften vertreten und kann in Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern Einspruch gegen die Wirtschaftsführung erheben.

Die Betriebsratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, haben Anspruch auf die erforderliche Freizeit und Bildungsfreistellung und können während der Funktionsperiode außer in schwerwiegenden Fällen nicht gekündigt oder entlassen werden.

Geschichte

Nachdem in mehreren Betrieben Arbeiterräte und Arbeiterausschüsse gebildet wurden, wurde am 4. Februar 1920 das Betriebsrätegesetz erlassen.Im [wiki:Nationalsozialismus] wurde durch das Arbeitsordnungsgesetz von 1934 alle betriebsrätlichen Aktivitäten verboten. Die Betriebsräte wurden durch so genannte Vertrauensräte abgelöst.Nach 1945 wurden die Betriebsräte in Deutschland wieder erlaubt. Das erste Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG 1952) wurde am 11. Oktober 1952 erlassen. 1972 wurde das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG 1972) nach einer breiten, kontrovers geführten gesellschaftlichen Diskussion grundlegend reformiert.

Allgemeine Vorschriften

Ein Betriebsrat wird in der Regel in Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet, von denen drei wählbar sind. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.

Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes unter Beachtung der geltenden Tarifverträge und in Zusammenarbeit mit den vertretenen Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen zusammen.

Arbeitnehmer sind in diesem Sinne Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, die in dem Betrieb, im Außendienst, mit Telearbeit oder in Heimarbeit (sofern diese hauptsächlich für den Betrieb erfolgt), beschäftigt sind.

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate im Betrieb beschäftigt sind.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die dem Betrieb sechs Monate angehören, oder über diesen Zeitraum in Heimarbeit hauptsächlich für den Betrieb tätig waren.

Aufgaben und Rechte

Der Betriebsrat hat unterschiedliche Aufgaben und Rechte:

Weblinks

[url:http://www.boeckler.de|http://www.boeckler.de] - Hans-Böckler-Stiftung



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