Der Betriebsausflug führt zwar zu einem Arbeitsausfall, erscheint aber vielen Arbeitgebern sinnvoll unter dem Gesichtspunkt der "Verbesserung des [wiki:Betriebsklima]".Der Betriebsausflug steht als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung unter dem Schutz der gesetzlichen [wiki:Unfallversicherung].
Steuerlich gesehen, gehören übliche Zuwendungen des Arbeitgebers bei Betriebsveranstaltungen nicht zum Arbeitslohn.
Übliche Zuwendungen in diesem Sinne liegen vor, wenn die Aufwendungen für den einzelnen Arbeitnehmer je Veranstaltung 110 EUR (inklusive USt) nicht übersteigen. Zur Prüfung dieser Grenze werden alle Aufwendungen, wie z. B. Fahrtkosten, Restaurantrechnungen oder Essensbons, Eintrittskarten, Aufwendungen für Saalmiete, Musik, künstlerische Darbietungen und kleinere Geschenke (letztere bis zu einem Wert von 40 EUR) einbezogen. Nehmen Angehörige von Arbeitnehmern an den Veranstaltungen teil, sind die Zuwendungen den jeweiligen Arbeitnehmern zuzurechnen.
Siehe hierzu auch die weitergehenden [url:http://www.outdoor2business.de/catalog/article_info.php/articles_id/10|Steuerinfos] eines der Veranstalter von organisierten Betriebsausflügen.
Siehe auch: [wiki:Incentive]; [wiki:Betriebsfeier]; [wiki:Betriebssport]
