Berufsfachschule

Die Berufsfachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, d. h. für ihren Besuch wird keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt. Die Bildungsgänge dauern in Vollzeitform (Regelform) mindestens ein Jahr, in Teilzeitform entsprechend länger. An Berufsfachschulen werden teilqualifizierende Bildungsgänge, die einen Teil der [wiki:Berufsausbildung] (z. B. berufliche Grundbildung) vermitteln, sowie vollqualifizierende Bildungsgänge mit Berufsabschluss angeboten.

Die Bildungsgänge der Berufsfachschule sind in einer Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen der KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) geregelt.

Bildungsgänge der Berufsfachschule

Berufliche Grundbildung

Die Bildungsgänge dauern ein oder zwei Jahre. Ggf. kann die Grundbildung ganz oder teilweise auf eine nachfolgende Berufsausbildung im dualen System (nach einer Berufsgrundbildungs-Anrechnungsverordnung oder einer Berufsfachschul-Anrechnungsverordnung) angerechnet werden, d. h. die nachfolgende Berufsausbildung verkürzt sich entsprechend.

Ausbildungsberuf des dualen Systems

Die Ausbildung in diesen Bildungsgängen vermittelt die erforderlichen Qualifikationen zur Ausübung eines anerkannten Ausbildungsberufes nach [wiki:Berufsbildungsgesetz] bzw. [wiki:Handwerksordnung]. Die Dauer dieser Bildungsgänge orientiert sich an dem Zeitraum für vergleichbare Ausbildungen im dualen System. Bei der Vermittlung zusätzlicher Qualifikationen kann der Bildungsgang länger dauern.

Berufe des Gesundheitswesens

Die Ausbildung in den Berufen des Gesundheitswesens richtet sich nach den entsprechenden Vorschriften des Bundes.

Berufe nach Landesrecht

Assistentinnen/Assistenten

Der Bildungsgang dauert 2 Jahre, Voraussetzung ist der Realschulabschluss. Für die Assistenten gelten gesonderte Rahmenvereinbarungen der KMK (Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung von technischen Assistenten/technischen Assistentinnen an Berufsfachschulen", "Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum kaufmännischen Assistenten/zur kaufmännischen Assistentin an Berufsfachschulen").

Weblinks




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