Belegschaft

Unter einer Belegschaft wird in den Wirtschaftswissenschaften die Gesamtheit der in einem [wiki:Unternehmen] oder [wiki:Betrieb] beschäftigten [wiki:Arbeitnehmer] verstanden. Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber werden im Rahmen der betrieblichen [wiki:Mitbestimmung] durch den [wiki:Betriebsrat] vertreten.


Um gemeinsam wirtschaftliche und soziale Interessen zu verfolgen, wie beispielsweise den Abschluss von [wiki:Tarifvertrag], kann sich eine Belegschaft einer [wiki:Gewerkschaft] anschliessen. Innerhalb der Belegschaft wird häufig eine Vertrauensperson, der so genannte [wiki:Obmann] benannt.

In einigen Betrieben oder Unternehmen regt die [wiki:Geschäftsführung] die Publikation einer [wiki:Mitarbeiterzeitung] durch die Belegschaft an oder richtet für sie eine [wiki:Firmenbibliothek] ein. Möglichkeiten der "Verbesserung des [wiki:Betriebsklima]", die von der Betriebsleitung für die Belegschaft organisiert werden, sind [wiki:Betriebsausflug], [wiki:Betriebsfeier] oder [wiki:Betriebssport]. In einigen Fällen werden zur Information und Fortbildung der Belegschaft Methoden wie [wiki:Business TV] eingesetzt.


Verwandte Themen: [wiki:Arbeitnehmerähnliche Person], [wiki:Arbeitsverhältnis], [wiki:Beschäftigungsverhältnis], [wiki:Belegschaftsaktie], [wiki:Grundbegriffe des Arbeitsrechts]




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