In Deutschland werden diese Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte durch [wiki:Arbeitgeber] und [wiki:Arbeitnehmer] getragen. Beitragspflichtig ist dabei nur das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der [wiki:Beitragsbemessungsgrenze]. Zur Zeit (Stand: 1. Januar 2004) betragen die Beitragssätze für Arbeitnehmer
([url:http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Binaer/Statistiken/2004/gesamt.pdf,property=blob,bereich=bmas,sprache=de,rwb=true.pdf|Quelle: Arbeits- und Sozialstatistik, Statistisches Taschenbuch 2004]).
In der gesetzlichen Unfallversicherung wird der Sozialversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber alleine getragen.
Siehe auch: [wiki:Lohnnebenkosten]
