Beitragssatz

In der Sozialversicherung beschreibt der Beitragssatz den Anteil des [wiki:Arbeitsentgelt], der zum Zweck der sozialen Sicherung an die Sozialversicherung abgeführt wird.

In Deutschland werden diese Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte durch [wiki:Arbeitgeber] und [wiki:Arbeitnehmer] getragen. Beitragspflichtig ist dabei nur das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der [wiki:Beitragsbemessungsgrenze]. Zur Zeit (Stand: 1. Januar 2004) betragen die Beitragssätze für Arbeitnehmer

([url:http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Binaer/Statistiken/2004/gesamt.pdf,property=blob,bereich=bmas,sprache=de,rwb=true.pdf|Quelle: Arbeits- und Sozialstatistik, Statistisches Taschenbuch 2004]).

In der gesetzlichen Unfallversicherung wird der Sozialversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber alleine getragen.

Siehe auch: [wiki:Lohnnebenkosten]




Dieser Artikel basiert auf einem gleichnamigen Artikel der freien Enzyklopädie [url:http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite|Wikipedia] und steht unter der Doppellizenz [url:http://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html|GNU-Lizenz für freie Dokumentation] und [url:http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/|CC-BY-SA 3.0 Unported]. In dem Artikel von Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.


Beitragssatz
HRM.de - Das Netzwerk für Personalwesen. HR-Pedia - Der Wissenspool für das Human Resource Management. HR-Jobbörse