Häufig sind die Befähigungsnachweise mit einer theoretischen und praktischen Prüfung verbunden.
Bei Ärzten und Apothekern wird der Befähigungsnachweis Approbation genannt und ist wie z. B. bei Lehrern und Juristen mit dem Staatsexamen verbunden.
Der bekannteste Befähigungsnachweis ist der Führerschein. Es gibt aber auch noch Führerscheine für ander Fahrzeuge (z. B. Staplerschein für Flurförderzeuge) und Maschinen (z. B. Bedienerscheine).
Auch der "Schweißerschein" ist ein Befähigungsnachweis. Er soll verhindern, dass ein Schweißer bei sicherheitsrelevanten Schweißnähten Fehler macht und muss deshalb in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.
Aus obiger Definition ergeben sich mehrer Probleme:
- Befähigungsnachweise haben auch eine "politische" Dimension, da sie für die Betroffenen zum Teil weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, Haftungsrisiko, Verschuldenshaftung usw. Und Außerdem nicht für alle "möglichen" Bereiche aussagekräftige Befähigungsnachweis verlangt werden, z. B. bei "Allgemeinen Zulassungen" (das wäre, als wenn es nur einen Führerschein für alle Fahrzeuge geben würde).
- Der Stand der Technik ist kein wirklich greifbarer Zustand, da sich technische Prozesse ständig weiter entwickeln und über verschieden Techniken verschiedene Meinungen existieren können.
- In vielen Verträgen sind die Befähigungen nicht explizit fest gelegt und es existieren kein Aufzeichnungen darüber, z. B. wenn der Chef zu einem Arbeiter sagt: "fahr mal die Maschine da weg"
- Der Vertragsumfang kann manchmal höhere Anforderungen stellen, als sie durch den Befähigungsnachweis abgedeckt sind
All diesen Fällen lassen sich nur bei einem Rechtsstreit klären. Dabei geht es hauptsächlich um die Frage, hätte der Auftraggeber oder die [wiki:Befähigte Person] ([wiki:Sachkundiger]) das Problem erkennen können und die jeweils andere Partei darauf hinweisen müssen. Bei allen Fällen bei denen Personenschäden aufgetreten sind, wird diese Frage vom Staatsanwalt geklärt.
siehe auch [wiki:Fachmann]
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