Befähigungsnachweis

Der Befähigungsnachweis (auch Sachkundenachweis) ist der Nachweis dass eine Person zu einer bestimmten Tätigkeit befähigt ist.D. h. die Person erfüllt eine von seinem Auftraggeber bzw. Vorgesetzten oder vom Gesetz- bzw. Normgeber festgelegte Anforderung, die nach dem Stand der Technik bzw. den in einer Disziplin geltenden Regeln, üblicherweise ausreicht um eine Tätigkeit sicher auszuführen, d. h. ein gewünschtes Ergebnis zu produzieren und ein unerwünschtes auszuschließen.

Häufig sind die Befähigungsnachweise mit einer theoretischen und praktischen Prüfung verbunden.

Bei Ärzten und Apothekern wird der Befähigungsnachweis Approbation genannt und ist wie z. B. bei Lehrern und Juristen mit dem Staatsexamen verbunden.

Der bekannteste Befähigungsnachweis ist der Führerschein. Es gibt aber auch noch Führerscheine für ander Fahrzeuge (z. B. Staplerschein für Flurförderzeuge) und Maschinen (z. B. Bedienerscheine).

Auch der "Schweißerschein" ist ein Befähigungsnachweis. Er soll verhindern, dass ein Schweißer bei sicherheitsrelevanten Schweißnähten Fehler macht und muss deshalb in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Aus obiger Definition ergeben sich mehrer Probleme:

All diesen Fällen lassen sich nur bei einem Rechtsstreit klären. Dabei geht es hauptsächlich um die Frage, hätte der Auftraggeber oder die [wiki:Befähigte Person] ([wiki:Sachkundiger]) das Problem erkennen können und die jeweils andere Partei darauf hinweisen müssen. Bei allen Fällen bei denen Personenschäden aufgetreten sind, wird diese Frage vom Staatsanwalt geklärt.


siehe auch [wiki:Fachmann]




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