Es werden zwei Formen unterschieden:
- die aufschiebende Bedingung, bei deren Eintritt ein Rechtsverhältnis wirksam werden soll: beispielsweise "Der Kaufvertrag tritt in Kraft, sobald der Verzicht der Gemeinde XYZ auf ihr Vorkaufsrecht vorliegt."
- die aufhebende Bedingung, bei deren Eintritt ein Rechtrsverhältnis enden soll: beispielsweise "Der Lizenzvertrag endet, sobald das letzte der lizenzierten Patente erlischt."
Siehe auch: [wiki:Befristung (Recht)]
[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]
