Gesetzlicher Anspruch
Der Zeugnisanspruch ergibt sich aus dem Berufsbildungsgesetz:
§ 8 Zeugnis
(1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben.
(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden. Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.
Der Auszubildende kann wählen zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis.
Ein einfaches Zeugnis hat eher den Charakter einer Bescheinigung:
Zeugnis (Muster)
Frau Bärbel Maier, geboren am 11. 11.1985, ist vom 1.August 2003 bis zum 26. Juni 2006 in unserem Unternehmen zur Kauffrau für Bürokommunikation ausgebildet worden. Es wurden ihr die im Berufsbild genannten Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Sie wurde in den Abteilungen Einkauf, Verkauf und Verwaltung ausgebildet.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit Bestehen der Kaufmannsgehilfenprüfung am 26. Juni 2006. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Unterschriften
Personalleiter / Ausbilder
Qualifiziertes Zeugnis
Hier gelten die rechtlichen Grundsätze wie bei Arbeitzeugnissen: Das Zeugnis muss eine Beurteilung der Führung (Arbeitsverhalten)und der Leistung enthalten. Im Berufsausbildungsgesetz (siehe oben) ist zusätzlich die Rede von "besonderen fachlichen Fähigkeiten". Was dies genau bedeutet, weiß niemand. Urteile der Arbeitsgerichte gibt es dazu nicht.
Zeugnis (Muster)
Frau Maria Reiter, geboren am 14.8.1985, wurde vom 1. August 2003 bis 22. 1.2006 zur Bankkauffrau ausgebildet. Es wurden die Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Ausbildungsverordnung vermittelt. Frau Reiter besuchte die Bankfachklasse der kaufmännischen Berufsschule, nahm am innerbetrieblichen Unterricht teil und wurde sowohl im kundennahen als auch im bankeninternen Arbeitsbereich in verschiedenen Abteilungen unserer Hauptstelle und in der Zweigstelle am Arbeitsplatz ausgebildet. Sie hat ein 1-wöchiges Seminar „Wertpapiergeschäft“ mit Erfolg besucht und den obligatorischen 4-wöchigen Abschlusskurs der Sparkassenakademie.
Frau Reiter hat sich gute Fachkenntnisse angeeignet, vor allem im Servicebereich. Sie ist lernwillig und allem Neuem gegenüber aufgeschlossen. Sie kann mit dem PC umgehen und hat gute Internet-Kenntnisse.
Frau Reiter hat eine gute Auffassungsgabe und kann sich klar und präzise ausdrücken. Ihr Briefstil kommt bei unseren Kunden an. Sie reagiert flexibel auf Veränderungen und findet sich in neuen Situation schnell zurecht. Sie sieht Fehler als Chance an, ihr Verhalten zu ändern. Sie ist eine selbstbewusste junge Frau, die weiß was sie will. Sie ist offen, geht auf Menschen zu und knüpft schnell Kontakte. Sie arbeitet gerne im Team und unterstützt ihre Kollegen. Sie besitzt Einfühlungsvermögen und hat ein Gespür für die Bedürfnisse der Kunden. Sie kann ihre Arbeit gut organisieren, arbeitet sorgfältig und effizient und erzielt gute Ergebnisse. Sie hat in der Projektgruppe „Flexible Arbeitszeiten“ engagiert mitgearbeitet, eigene Vorschläge gemacht und Teilergebnisse anschaulich präsentiert.
Frau Reiter pflegt gute Beziehungen zu Ausbildern und Kollegen. Gegenüber ihren Vorgesetzten verhält sie sich stets korrekt und loyal.
Die Abschlussprüfung hat Frau Reiter mit „gut“ bestanden. Wir übernehmen sie gerne in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im kundennahen Bereich in unserer Personalreserve.
Ort / 22. Januar 2006
Unterschriften:
Ausbilder Leiter Personalabteilung
Literaturhinweis
