Ausbilder

Als Ausbilderin/Ausbilder kann im weitesten Sinn jede Person verstanden werden, die Dritte in Fertigkeiten unterweist und/oder theoretisches Wissen vermittelt.


In Deutschland muss im Rahmen der betrieblichen, so genannten [wiki:Duale Ausbildung] in jedem ausbildenden Betrieb ein Ausbilder nach [wiki:AEVO] (Ausbilder-Eignungsverordung) tätig sein, der sowohl Ansprechpartner als auch "Verantwortlicher" für die Auszubildenden ist.

Die notwendige Qualifikation - "Ausbildereignung" - umgangssprachlich auch "AdA" ("Ausbildung der Ausbilder") genannt, kann im Rahmen einer Prüfung vor der [wiki:IHK] oder [wiki:HWK] erworben werden. Der Besuch eines mehrtägigen Kurses, der die notwendigen rechtlichen wie auch berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse vermittelt, ist zu empfehlen. Nach einer schriftlichen Prüfung werden "mündlich" die "Handlungskompetenz" in Form einer Unterweisungsprobe oder Präsentation getestet.In der Praxis soll die Ausbildereignung dann zur Planung, Durchführung, Kontrolle ([wiki:Qualitätssicherung]) und Abschluss von Berufsausbildungen befähigen.

Bei handwerklichen Berufen ist die Ausbilder-Eignungsprüfung in die [wiki:Meisterprüfung] integriert; gleiches gilt bei kaufmännischen Ausbildungen für einige [wiki:Fachwirt] wie z.B. [wiki:Industriefachwirt].

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung bzw. Ausbildertätigkeit sind:

Fachliche Eignung:

Persönliche Eignung:

Hier wird nach dem Ausschlußprinzip vorgegangen, man geht also davon aus, daß der Ausbilder zunächst über die persönliche Eignung verfügt, es sei denn:

Aktuell: Für den Beginn von Berufsausbildungen zwischen dem 01.08.2003 bis 31.07.2008 sind potenzielle Ausbilder von der Bundesregierung vom Nachweis der Ausbildereignung befreit.




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