Ein Ausbildender ist eine Person oder ein Betrieb, der das Recht hat, in einem [wiki:Liste von Berufen] auf der Grundlage des [wiki:Berufsbildungsgesetz] auszubilden. Die Person muss entweder selbst [wiki:Ausbilder] sein oder einen Ausbilder beschäftigen.
Vom Ausbildenden und Ausbilder ist der [wiki:Auszubildender] zu unterscheiden, der häufig auch Azubi oder - im Handwerk - [wiki:Lehrling] genannt wird.