Arbeitsverhältnis

Unter einem Arbeitsverhältnis versteht man die Beziehung zwischen [wiki:Arbeitgeber] und [wiki:Arbeitnehmer]. Es handelt sich dabei im Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland um einen [wiki:Privatrecht] [wiki:Vertrag], der "[wiki:Arbeitsvertrag]" genannt wird. Das ist ein [wiki:Dauerschuldverhältnis], das die Leistung von abhängiger weisungsgebundener Tätigkeit gegen [wiki:Entgelt] zum Gegenstand hat.

Häufig spricht man dabei von einem "personenrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis", obwohl diese Rechtsfigur - deren inhaltliche Bedeutung ohnehin begrenzt ist - als überholt gilt.

Arbeitsverhältnisse unterliegen zahlreichen rechtlichen Regelungen, die ihre Quelle in [wiki:Gesetz], [wiki:Tarifvertrag] und [wiki:Betriebsvereinbarung] finden. Das betrifft sowohl das Zustandekommen als auch die Ausgestaltung und insbesondere auch die [wiki:Beendigung (Arbeitsverhältnis)] des Arbeitsverhältnisses; wichtig sind aber auch kollektive Regeln zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dieses Recht der Arbeitsverhältnisse ist unter dem Begriff des [wiki:Arbeitsrecht] zusammengefasst, das in die beiden großen Bereiche [wiki:Individualarbeitsrecht] und [wiki:Kollektives Arbeitsrecht] zu unterteilen ist.

Im allgemeinen Sprachgebrauch gibt es auch Sonderformen des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel den [wiki:Studentenjob], den [wiki:Aushilfsjob] oder die [wiki:Haushaltshilfe], für die die Grundregeln des Arbeitsrechts aber durchaus Anwendung finden.[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]




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