Häufig spricht man dabei von einem "personenrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis", obwohl diese Rechtsfigur - deren inhaltliche Bedeutung ohnehin begrenzt ist - als überholt gilt.
Arbeitsverhältnisse unterliegen zahlreichen rechtlichen Regelungen, die ihre Quelle in [wiki:Gesetz], [wiki:Tarifvertrag] und [wiki:Betriebsvereinbarung] finden. Das betrifft sowohl das Zustandekommen als auch die Ausgestaltung und insbesondere auch die [wiki:Beendigung (Arbeitsverhältnis)] des Arbeitsverhältnisses; wichtig sind aber auch kollektive Regeln zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dieses Recht der Arbeitsverhältnisse ist unter dem Begriff des [wiki:Arbeitsrecht] zusammengefasst, das in die beiden großen Bereiche [wiki:Individualarbeitsrecht] und [wiki:Kollektives Arbeitsrecht] zu unterteilen ist.
Im allgemeinen Sprachgebrauch gibt es auch Sonderformen des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel den [wiki:Studentenjob], den [wiki:Aushilfsjob] oder die [wiki:Haushaltshilfe], für die die Grundregeln des Arbeitsrechts aber durchaus Anwendung finden.[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]
