Derjenige, der als [wiki:Unternehmer] oder als vom Unternehmer Beauftragter (betrieblicher Vorgesetzter, Meister, Betriebsleiter, bis herauf zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat) Arbeit beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken der jeweiligen Branche entspricht, muss darauf rechnen, persönlich straf- und zivilrechtlich belangt zu werden.
Die Rechtliche Grundlage zur Wahrung der Arbeitssicherheit bietet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Um die Förderung der Arbeitssicherheit machen sich auch die [wiki:Berufsgenossenschaft] verdient, da sie als Versicherer ein hohes Interesse an unfall- und schadensfreier Arbeitsausführung haben müssen.
Nichtsdestotrotz ist nicht nur in einem betrieblichen , sondern in jedem wirtschaftlichen Zusammenhang unbedingt anzustreben, die Erfordernisse der Arbeitssicherheit zu achten: auch ein Hobbyist kann verantwortlich gemacht werden, wenn er eine [wiki:Arbeit] ohne Beachtung von Sicherheitsvorkehrungen durchführt, und sei es nur, dass seine [wiki:Lohnfortzahlung] im Krankheitsfall wegen Verstoßes gegen Sicherheitsregeln ausgesetzt wird mit der Einrede "Grob fahrlässig gehandelt"!
All dies ist hingegen Sichtweise westlicher, entwickelter Industriegesellschaften. Nicht zu verkennen ist jedoch, dass in Ländern der Zweiten und Dritten Welt oftmals weder die Erfordernisse der Arbeitssicherheit noch andere Normen westlichen wirtschaftlichen Handelns, wie Einhaltung der Umweltschutz-Standards oder das Verbot der Kinderarbeit geachtet wird.
