Arbeitspapiere

Unter Arbeitspapiere (plural) ist in Deutschland die Gesamtheit der Unterlagen und Dokumente zu verstehen, die der [wiki:Arbeitgeber] dem [wiki:Arbeitnehmer] bei Ende des [wiki:Arbeitsverhältnis] aushändigt (vgl. § 312 SGB III).

Es können dies sein:

Der Arbeitgeber ist zur Aushändigung der Arbeitspapiere verpflichtet; der Arbeitnehmer kann diesen Anspruch ggf. vor den [wiki:Arbeitsgerichtsbarkeit] einklagen.




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