Im nationalen deutschen Recht ist das Recht zur Ausübung entgeltlicher Tätigkeiten zudem weitgehend durch das [wiki:Grundrecht] der [wiki:Berufsfreiheit] geschützt. Ausländer bedürfen hingegen einer Arbeitserlaubnis, die nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des Ausländerrechts erteilt wird.
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