Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis ist die durch [wiki:Verwaltungsakt] verliehene Berechtigung, einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen. Innerhalb der europäischen Union ist dieses Recht eine der den Angehörigen aller Mitgliedsstaaten zustehenden Grundfreiheiten.

Im nationalen deutschen Recht ist das Recht zur Ausübung entgeltlicher Tätigkeiten zudem weitgehend durch das [wiki:Grundrecht] der [wiki:Berufsfreiheit] geschützt. Ausländer bedürfen hingegen einer Arbeitserlaubnis, die nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des Ausländerrechts erteilt wird.

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