Arbeitsamt

Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) ist das Verwaltungsorgan, das in Deutschland für die Arbeitsvermittlung und -förderung sowie die Leistungsgewährung des Arbeitslosengeldes I zuständig ist. Sie ist eine bundesunmittelbare [wiki:Körperschaft des öffentlichen Rechts] mit Selbstverwaltung und [wiki:Anstalt]. Der Sitz der BA ist Nürnberg. Die BA untersteht der [wiki:Rechtsaufsicht] des [wiki:Bundesministerium für Arbeit und Soziales] und ist mit etwa 95.000 Mitarbeitern (davon etwa 5.000 Nachwuchskräfte) die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt.

Struktur

Die BA hat im Wesentlichen einen dreistufigen Aufbau:

Einige Aufgaben werden innerhalb der BA durch so genannte besondere Dienststellen wahrgenommen, das sind:

Finanzierung

Finanziert wird die BA vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Arbeitnehmer und Arbeitgeber). "Mini-Jobber" zahlen keine Beträge in die Arbeitslosenversicherung ein. Aus den Beitragsmitteln werden die Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen (wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung oder Arbeitslosengeld) getragen.

Der Bund genehmigt den Haushalt der BA und ersetzt aufgrund des § 363 SGB III die Kosten der BA, welche aus den zusätzlich übertragenen Aufgaben (wie zum Beispiel Kindergeld oder Arbeitslosenhilfe) entstehen.

Nach § 364 und § 365 SGB III ist der Bund verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft erforderlichen Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen zu leisten, wenn die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Diese Darlehen sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Einnahmen eines Monats die Ausgaben übersteigen und dieser Überschuss voraussichtlich im nächsten Monat des laufenden Haushaltsjahres nicht zur Deckung der Ausgaben benötigt wird. Können Darlehen des Bundes zum Schluss des Haushaltsjahres aus den Einnahmen und der Rücklage der BA nicht zurückgezahlt werden, so wird aus den die Rücklage übersteigenden Darlehen ein Zuschuss.

Einnahmen und Ausgaben

Die gesamten Einnahmen sollen laut Haushaltsplan der BA 52 Mrd Euro betragen. Diese setzen sich zusammen aus 49,8 Mrd Euro aus Beiträgen, 1,4 Mrd Euro Umlage für das Insolvenzgeld und sonstiges.

Die Ausgaben sollen 2006 insgesamt 50,3 Mrd Euro betragen. Die größten Ausgabeposten sind dabei die Zahlungen von Leistungen z.B. Arbeitslosengeld (26,5 Mrd Euro), die aktive Arbeitsförderung (9,8 Mrd Euro), der [wiki:Aussteuerungsbetrag] (5,3 Mrd Euro) und die Verwaltungskosten (3,4 Mrd Euro)

Reform der Arbeitsverwaltung

Präsident

An der Spitze der Bundesanstalt für Arbeit stand von 1952 bis 2002 ein Präsident. Folgende Personen hatten dieses Amt inne:

Nach Reformen der BA im Jahr 2002 wurde der Präsident durch einen dreiköpfigen Vorstand ersetzt, dessen Mitglieder keinen Beamtenstatus mehr aufgrund ihrer Vorstandstätigkeit innehaben, dafür aber deutlich höhere Gehälter als die bisherigen Präsidenten beziehen. Die Vorstände setzten sich bisher personell wie folgt zusammen:

Siehe auch

Weblinks

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