Arbeit auf Abruf

Die Arbeit auf Abruf ist ein [wiki:Arbeitszeitmodell], bei dem [wiki:Arbeitnehmer] und [wiki:Arbeitgeber] vereinbaren, das die Arbeitsleistung nach betrieblichen Anforderungen zu erbringen ist. Ein weiterer Name für dieses Modell ist kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit. Arbeitsrechtliche Grundlage in Deutschland ist das [wiki:Teilzeit- und Befristungsgesetz] (§ 12).

Es wird dabei nur die allgemeine tägliche und wöchentliche [wiki:Arbeitszeit] festgesetzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die konkreten Arbeitszeiten mindestens vier Tage im voraus mitzuteilen. Ein erhöhter Arbeitsbedarf des Arbeitgebers kann so kurzfristig abgedeckt werden.

Weblinks



Arbeit auf Abruf
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