Es wird dabei nur die allgemeine tägliche und wöchentliche [wiki:Arbeitszeit] festgesetzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die konkreten Arbeitszeiten mindestens vier Tage im voraus mitzuteilen. Ein erhöhter Arbeitsbedarf des Arbeitgebers kann so kurzfristig abgedeckt werden.
