Im allgemeinen wird zur Definition von Angestellten herangezogen, dass diese nicht [wiki:Beamter] sind, nicht maßgebliche Miteigentümer des sie beschäftigenden Unternehmens sind, und ein [wiki:Arbeitsentgelt] beziehen (im Gegensatz zu Arbeitern, die [wiki:Lohn] erhalten). Weiterhin wird eine überwiegend büro- beziehungsweise verwaltungsmäßige, höhere technische, überwiegend leitende oder sonstwie gehobene Tätigkeit als typische Domäne von Angestellten betrachtet.
Nicht als Abgrenzungskriterium gilt in der Regel das [wiki:Rentenversicherung]. Zwar sind Angestellte typischerweise bei der BFA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Arbeiter bei der LVA ([wiki:Landesversicherungsanstalt]), rentenversichert. Allerdings werden [wiki:Meister] in der Regel bereits als Angestellte eingestuft, auch wenn sie bei der LVA versichert bleiben.
Die Gruppe der Angestellen ist in starker Weise differenziert. Eine Sonderstellung genießen so genannte "leitende Angestellte" die wesentliche Arbeitgeberbefugnisse besitzen. Dazu gehört z.B. Einstellungs und Entlassungsbefugnis oder eine umfassende [wiki:Prokura].
