Nach den Vorschriften des [wiki:Sozialgesetzbuch VI] sind Altersrenten
- die Regelaltersrente,
- Altersrenten für langjährig Versicherte,
- Altersrenten für schwerbehinderte Menschen und
- Altersrenten für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.
Durch das Rentenreformgesetz 1999 vom 16. Dezember 1997 ([wiki:Bundesgesetzblatt]) wurden ab 1. Januar 2000 folgende Altersrenten nur noch unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen (Bestandsschutz) gewährleistet:
- Altersrenten für Frauen und
- Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit.
Siehe auch
- [wiki:Renteneintrittsalter], Wartezeit
Weblinks
- [url:http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/|Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund]
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