Der Altersentlastungsbetrag wird einem Steuerpflichtigen gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein [wiki:Einkommen] bezogen hat, das 64.Lebensjahr vollendet hatte.
Der Altersentlastungsbetrag für das Jahr 2005 berechnet sich wie folgt:
Die Summe aus
und
ergibt die Bemessungsgrundlage.
Abzugfähig sind 40% der Bemessungsgrundlage, jedoch maximal 1900 Euro.
Bei einer Zusammenveranlagung ([wiki:Ehegattensplitting]) ist die Rechnung für jeden Ehegatten gesondert vorzunehmen.
Ein 68-jähriger Witwer bezieht eine BfA-Rente (Leibrente, Ertragsanteil 50%) von 6000 Euro pro Jahr. Nebenher arbeitet er als Hausmeister mit einem Arbeitslohn von 8000 Euro pro Jahr.Liegt das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 7664 Euro?
Höhe des Altersentlastungsbetrags:
Zwischenergebnis: Der Altersentlastungsbetrag mit 1900 Euro wird voll ausgeschöpft.
zu versteuerndes Einkommen:
Ergebnis: 3000 + 7080 - 1900 - 36 = 8144 Euro.Der Witwer muss in diesem Jahr 74 Euro zahlen.
Ohne Altersentlastungsbetrag hätte er ein zu versteuerndes Einkommen von 10044 Euro und müsste 407 Euro Einkommensteuer zahlen.
[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]
