Ein Mitarbeiter hat drei Möglichkeiten auf eine Änderungskündigung zu reagieren:
1. Er akzeptiert die geänderten Arbeitsbedingungen. Dann ist ein neuer Arbeitsvertrag zustande gekommen.
2. Er akzeptiert unter dem Vorbehalt, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und lässt durch Klage beim Arbeitsgericht prüfen (3-Wochenfrist vom Zugang der Kündigung), ob die Kündigung nicht doch sozialwidrig ist.
3. Der Arbeitnehmer erklärt innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber, dass er mit den geänderten Arbeitsbedingungen nicht einverstanden ist. Aus der Änderungskündigung wird eine Beendigungskündigung. Dagegen kann der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage einreichen.(Siehe auch [wiki:Kündigung])
Mustertext Änderungskündigung
Ordentliche Änderungskündigung
Sehr geehrter Herr Stolpe,
wir kündigen das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum
31. März 2006
wegen Wegfall des Arbeitsplatzes und bieten Ihnen ab 1. April 2006 die Position eines Marketing-Assistenten an zu den Bedingungen des alten Arbeitsvertrages als Verkaufsassistent.
Der Betriebsrat wurde gehört und hat dieser Änderungskündigung zugestimmt.
Bitte teilen Sie uns innerhalb der nächsten drei Wochen vom Zugang dieser Kündigung an mit, ob Sie mit den Änderungen des Arbeitsvertrages einverstanden sind.
Wenn Sie nicht einverstanden sind, endet das Arbeitsverhältnis am 31. März 2006.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Molitor
Geschäftsführer
