Abwerbung

Unter Abwerbung versteht man die Suche von Mitarbeitern (meist höhere Kader und Spezialisten), mit dem Ziel diese von einem fremden Unternehmen für das eigene zu gewinnen. Da das suchende Unternehmen diesen Prozess in der Regel aus Imagegründen nicht selber durchführen kann, wird ein [wiki:Personalvermittlung] (Headhunter) mit der diskreten Direktsuche beauftragt.

Nach § 1 [wiki:Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb], [wiki:Vorlage:Zitat de §] [wiki:Bürgerliches Gesetzbuch] sowie [wiki:Vorlage:Zitat de §] BGB ist die Abwerbung von Arbeitnehmern rechtlich unzulässig bei der Aufforderung zum Vertragsbruch bzw. zur Verleitung der ordentlichen Beendigung des [wiki:Arbeitsverhältnis] unter Verwendung unlauterer Mittel.

Abwerbung kann man auch auf Städte übertragen: Zum einen wurden in früherer Zeit Betriebe von einer Kommune der anderen abgeworben, wodurch die eigene Gemeinde mehr Steuereinnahmen hatte. Auch einwohnermäßig ist dies möglich.

[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]




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