Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Die Abmahnung ist in Deutschland ausdrücklich als Voraussetzung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund in [url:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__314.html|§ 314 Abs. 2 BGB] vorgesehen.
Jede gültige Abmahnung muss eine Schilderung des beanstandeten Sachverhalts, eine rechtliche Erläuterung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, eine angemessene Fristsetzung sowie ggf. die Androhung rechtlicher Schritte enthalten. Bei einer anwaltlichen Abmahnung gehört die Beigebung einer [wiki:Vollmacht] zum [wiki:Guter Ton], ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Besondere Bedeutung hat die Abmahnung beim Vorgehen gegen den [wiki:Unlauterer Wettbewerb] erlangt. Geht der Anspruchsberechtigte gegen einen Verletzer nicht zunächst im Wege der Abmahnung vor und gibt ihm so keine Gelegenheit, sich in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (vgl. [wiki:Vertragsstrafe]) zu verpflichten, so läuft der Anspruchsteller Gefahr, dass der Verletzer eine ohne Abmahnung erwirkte [wiki:Einstweilige Verfügung] akzeptiert und dem Antragsteller deshalb die Kosten wie beim sofortigen [wiki:Anerkenntnis] (vgl. § 93 [wiki:Zivilprozessordnung]) auferlegt werden.
Einer Abmahnung kann man grundsätzlich mit fünf Reaktionsmöglichkeiten begegnen:
Die Kosten für eine zivilrechtliche Abmahnung setzen sich zusammen aus einer Kostenerstattung und einem eventuellen Schadensersatz. Bei urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bestimmen sich die Kosten der Tätigkeit durch die Höhe des Streitwertes; dieser wird im gewerblichen Bereich i.d.R. mit Beträgen ab 10.000 Euro angesetzt; typisch sind Beträge zwischen 50.000 und 150.000 Euro. Die Kostenerstattung für den abmahnenden Anwalt liegt dann automatisch in der Größenordnung von mehreren tausend Euro.
Seit einigen Jahren nutzen teilweise [wiki:Rechtsanwalt] die [wiki:Kostenerstattungsgarantie] bei Abmahnungen zur eigenen [wiki:Bereicherung]. Die im deutschen Gesetz (beispielsweise § 13 Abs. 5 [wiki:UWG]) vorgesehenen Einschränkungen des Klagerechts scheitern in der Praxis häufig daran, dass die zu Unrecht oder rechtsmissbräuchlich Abgemahnten das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung scheuen und dem Begehren des Abmahnenden stattgeben. Hier könnte eine bessere Koordination unter den Betroffenen zum Nachweis des systematischen auf Einkommen durch Abmahngebühren gerichteten Verhaltens Abhilfe schaffen.Vor allem die [wiki:Musik] verschickte in den letzten Monaten durch die [wiki:Kanzlei Waldorf] Abmahnungen gegen [wiki:Filesharing], Betreiber von Songtextarchiven und Ähnlichem.
Der Kostenerstattungsanspruch des Abmahners ergibt sich in der Regel aus [wiki:GoA], §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB. Argumentiert wird, dass die Abmahnung im Interesse des Abgemahnten sei, da damit ein kostenintensives Gerichtsverfahren vermieden wird. Deshalb sollten Homepagebetreiber einen Hinweis anbringen, dass im Falle rechtlicher Bedenken (bez. Impressum, Markenrechtsverletzungen etc.) eine formlose E-Mail oder ein Telefonat gewünscht wird und keine Abmahnung. Dann dürfte es für ein erkennendes Gericht schwerer sein, in der Abmahnung eine Handlung im Interesse des Abgemahnten zu sehen, die mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn übereinstimmt.
Wegen der Besonderheiten im [wiki:Mietrecht] für Wohnraum, wo das [wiki:Kündigung] des Vermieters an besondere, einschränkende Bedingungen geknüpft wird, hat die Abmahnung eine besondere Bedeutung. Sie enthält neben der Aufforderung zu einem Tun oder Unterlassen, dessen Missachtung eine Vertragsverletzung beinhalten soll, eine Kündigungsdrohung im Weigerungsfall. Jedoch ist es hier - laut Rechtsprechung - dem Mieter verwehrt, eine [wiki:Feststellungsklage] gegen eine solche Abmahnung zu beantragen. Feststellungsklagen sind lediglich zulässig, insoweit sie das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses betreffen.
Gleichwohl bleibt eine Abmahnung nicht ohne Rechtswirkung und kann eine fristlose Kündigung begründen, wenn der Mieter auf die Abmahnung nicht reagiert. Die Abmahnung stellt hiermit also im Licht der gegenwärtigen Rechtsprechung ein wirksames Einschüchterungselement dar, um zweifelhafte Rechtsansprüche dem Vertragsgegner aufzunötigen, ohne dass der Mieter adäquat darauf reagieren kann. Ihm bleibt nichts übrig, als seinen gesetzlichen Kündigungsschutz nach der Methode von "Versuch und Irrtum" zu riskieren. Ob diese Art der vermieterfreundlichen Rechtsprechung in Zukunft Bestand haben kann, bleibt abzuwarten.
Im [wiki:Arbeitsrecht] wiederum ist eine Abmahnung in der Regel notwendige Voraussetzung einer verhaltensbedingten ordentlichen [wiki:Kündigung]. Dabei muss der Text der Abmahnung den Vorwurf bezeichnen und für den Wiederholungsfall zumindest sinngemäß eine Kündigung androhen. Die Frage einer Unterlassungserklärung stellt sich hier nicht. Eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen bedarf keiner vorherigen Abmahnung.
Bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung gibt es die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Personalakte zu geben; man kann alternativ oder zusätzlich Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben, falls man die Abmahnung für unberechtigt hält. Auch wenn man gar nichts unternimmt, muss der Arbeitgeber aber bei einer späteren Kündigung im [wiki:Kündigungsschutzgesetz] immer noch nachweisen, dass die Abmahnung berechtigt war.
Bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung gibt es keine zu erstattenden Kosten.
Auch ein [wiki:Arbeitnehmer], der sich sicher ist, dass sein [wiki:Arbeitgeber] die vertraglichen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt und deshalb eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses beabsichtigt, sollte diesen zunächst abmahnen, um mögliche negative Folgen in Bezug auf [wiki:Arbeitslosengeld] oder andere staatliche Unterstützungszahlungen zu vermeiden.
[wiki:Vorlage:Rechtshinweis][wiki:Vorlage:Deutschlandlastig]
[wiki:En:Abmahnung][wiki:Es:Abmahnung][wiki:Pt:Abmahnung]
