Abfindungen werden gezahlt
- im Privatrecht zur Abgeltung von
- gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen beim Ausscheiden aus einer Gesellschaft im Weg der Auseinandersetzung (Liquidation)
- Erbansprüchen bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder beim Erbverzicht
- familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen
- wegen der Beendigung eines [wiki:Arbeitsverhältnis] (vgl. [wiki:Abfindung im Arbeitsrecht])
- im Sozialrecht zur Abgeltung von
- vorläufigen Renten und kleinen Dauerrenten der Unfallversicherung
- bei manchen Auslandsrenten
- bei der Witwen(Witwer)Rente bei Wiederverheiratung.
Bei der [wiki:Einkommensteuer] ist eine Abfindung begünstigt, wenn die Auflösung des Dienstverhältnisses vom [wiki:Arbeitgeber] veranlasst oder gerichtlich ausgesprochen wurde. Das heißt, dass abhängig vom Alter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ein Teil der Entlassungsentschädigung steuerfrei ist. Der darüber hinausgehende Teil wird bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen nach der sogenannten [wiki:Fünftelregelung] ermäßigt besteuert.
[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]
Dieser Artikel basiert auf einem gleichnamigen Artikel der freien Enzyklopädie [url:http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite|Wikipedia] und steht unter der Doppellizenz [url:http://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html|GNU-Lizenz für freie Dokumentation] und [url:http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/|CC-BY-SA 3.0 Unported]. In dem Artikel von Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
